Die BCS UG nimmt ihre Verpflichtung gegenüber der Umwelt sehr ernst.
Aus diesem Grund informieren wir Sie nachfolgende zum Thema Batterie- und Altgeräteentsorgung.

A. Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (BCS UG, Andreasstrasse 5, D-59929 Brilon) zurückgeben.
Alternativ können Endnutzer Altbatterien bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel wo Batterien/Akkus verkauft werden, auch zurückgeben werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei.
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
Hg = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise für eine umweltgerechte Entsorgung.

B. Hinweis zur Altgeräte Entsorgung(Elektro- und Elektronikgeräte)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/earverzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols “durchgestrichene Mülltonne”
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne

weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

6. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unterbeteiligung-der-laender/

8. Was heißt das für Sie

  1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
  2. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme ist die Geräte betreffend nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

Welche Elektro- und Elektronikgeräten, von dieser Regelung umfasst sind, können insbesondere der in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.

Für die Rückgabe Ihres Altgerätes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Altgeräte können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben werden.
    Ein Online – Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
    https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
  • BCS UG erfüllt Ihnen gegenüber seine Rücknahme- Verpflichtung aus dem ElektroG. Senden Sie uns daher Ihr Altgerät einfach zurück.
  • Außerdem können Sie selbstverständlich Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.
    BCS UG
    Andreasstrasse 5
    59929 Brilon

Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.