Die
BCS UG nimmt ihre Verpflichtung gegenüber der Umwelt sehr ernst.
Aus
diesem Grund informieren wir Sie nachfolgende zum Thema Batterie- und
Altgeräteentsorgung.
A. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer
gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als
Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich
an unserem Versandlager (BCS UG, Andreasstrasse 5, D-59929 Brilon)
zurückgeben.
Alternativ können Endnutzer Altbatterien bei
kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel
wo Batterien/Akkus verkauft werden, auch zurückgeben werden.
Die
auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei.
Cd
= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
Hg =
Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise für eine umweltgerechte Entsorgung.
B. Hinweis zur Altgeräte Entsorgung(Elektro- und Elektronikgeräte)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro-
und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von
Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer
von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der
Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/earverzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten
häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer
und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass
für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols “durchgestrichene
Mülltonne”
Das auf den Elektro- und
Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den
Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer
Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang
vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der
Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten
insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur
defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger
gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in
Betracht. Weitere Informationen enthält das
Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der
Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unterbeteiligung-der-laender/
8. Was heißt das für Sie
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme ist die Geräte betreffend nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.
Welche Elektro- und Elektronikgeräten, von dieser Regelung umfasst sind, können insbesondere der in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.
Für die Rückgabe Ihres Altgerätes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Altgeräte können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben werden.
Ein Online – Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsfBCS UG erfüllt Ihnen gegenüber seine Rücknahme- Verpflichtung aus dem ElektroG. Senden Sie uns daher Ihr Altgerät einfach zurück.
Außerdem können Sie selbstverständlich Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.
BCS UG
Andreasstrasse 5
59929 Brilon
Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.